====== Kontrolle der Imker ====== ===== 1. Primärkontrolle ===== Nachdem die Bienen in der Schweiz seit 2012 als Nutztiere gelten und damit der Honig in der landwirtschaftlichen Produktion dem Fleisch und der Milch gleichgestellt ist, gilt seit Januar 2017 für Schweizer Imker die Primärproduktions-Kontrolle (PrP). Innerhalb 10 Jahren (8 Jahren im Kanton Freiburg) soll jeder Imker oder Imkerin durch die **Fachassistenten** aus dem eigenen Kanton geprüft werden. Bei dieser Kontrolle wird geprüft ob die Bienen gesund sind und die Haltung einer guten imkerlichen Praxis genügt. Die Ziele der Primärproduktions-Kontrollen umfassen: * Hygienisch einwandfreie Gewinnung von Bienenprodukten * Korrekter und fachgerechter Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln * Gesundheit der Bienen. * Ordentlicher Tierverkehr (korrekte Registrierung, Nachvollziehbarkeit...) Der/die zuständige FachassistentIn wird sich mit dem Imker in Verbindung setzen wenn eine Kontrolle auf dem registrierten Bienenstand geplant ist. * [[https://www.fr.ch/de/energie-landwirtschaft-und-umwelt/landwirtschaft-und-nutztiere/bienenstaende|Unterlagen des Kantons Freiburg]], Webseite des Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) * [[https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/rechts--und-vollzugsgrundlagen/hilfsmittel-und-vollzugsgrundlagen/kontrollhandbuecher.html|Unterlagen beim Bundesamt]], Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen * [[https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/tiere/nutztierhaltung/kontrollhandbuch-primaerproduktion.pdf.download.pdf/KHB_Kontrollen_Primaerproduktion_ohne_TW_de_2020.pdf#page=40 |Kontrollhandbuch Primärproduktion Bienen]], ab Seite 40, Ausgabe 2021 * [[https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/tiere/nutztierhaltung/bienen/checkliste-kontrollberichtsvorlage-bienen.docx.download.docx/2017_Kontrollberichtvorlage_-_Bienen_.docx|Kontrollberichtsvorlage Bienen]], Ausgabe 2017 * [[https://austausch.bienen.ch/_bienenzeitung/magazine/2015/1511-SBZ-web.pdf#page=11|Kontrolle der Primärproduktion in der Imkerei: Die neuen gesetzlichen Anforderungen]], Bienenzeitung 11/2015, Seite 11/12 ===== 2. Siegelimker ===== Das goldene Qualitätssiegel bürgt für eine saubere und rückstandsfreie Qualität des Bienenhonigs und für eine schonende Verarbeitung. Siegelimker lassen ihre Imkerei von geschulten **Betriebsprüfern** kontrollieren. Diese Kontrolle wird in unregelmässigen Abständen, jedoch mindestens einmal in 4 Jahren durchgeführt. * [[https://www.imker-seebezirk.ch/verein/vorstand/|Betriebsprüfer im Seebezirk]] * [[https://www.bienen-sense.ch/honig/betriebsprufer/|Betriebsprüfer im Sensebezirk]] * [[https://www.bienen.ch/themen/siegelimkerinnen-und-siegelimker.html|Informationen zum Siegelimker]], Webseite Bienen Schweiz * [[https://www.bienen.ch/themen/siegelimkerinnen-und-siegelimker/siegelimker-suche.html|Suche nach Siegelimkern]], Name oder Ort eingeben ===== 3. Kontrollierte Ursprungsbezeichnung ===== Siegelimker des Imkervereins Deutschfreiburger Seebezirk haben die Möglichkeit den Ursprung ihres Honigs als "Terroir Fribourg Zertifiziert" und dem entsprechenden Logo oder Siegel zu bezeichnen. Der Betriebsprüfer wird bei der Siegelkontrolle den Ursprung des Honigs und den Ort der Verarbeitung überprüfen. * Webseite von [[https://www.terroir-fribourg.ch/de/produits/produits/honig-aus-dem-freiburgerland|Terroir Fribourg]] mit der Liste der zertifizierten Imker * [[https://www.imker-seebezirk.ch/clubdesk/fileservlet?id=1000118|Anleitung für Imker]] ===== 4. Bio-Label ===== Seit 2002 ist es in der Schweiz möglich, eine Imkerei auf Bio-Produktion umzustellen. Die [[http://www.admin.ch/ch/d/sr/910_181/index.html|Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft]] wurde damals vom Bundesrat um den Abschnitt „Bestimmungen an die Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse“ ergänzt. Bio-Honig in der Schweiz? Geht das überhaupt? Die Bienen fliegen doch nicht nur auf „Biowiesen“! Ja, auch in der Schweiz (wie bereits seit einigen Jahren in unseren Nachbarländern) ist Bio-Honig möglich. Es ist richtig, dass sich die Bienen bei der Nektarsuche nicht nur auf „Bio-Blüten beschränken“. Für die Qualität von Honig und Wachs ist dies aber zweitrangig. Untersuchungen im In- und Ausland zeigen nämlich, dass Honig und Wachs nur sehr gering durch Gifte aus der Umwelt belastet werden. Der Grund dafür ist, dass Bienen ein wirksames Filter für diese Schadstoffe darstellen. Einen entscheidenden Einfluss auf die Honigqualität haben jedoch die in der Imkerei gewählten Mittel zur Bekämpfung von Parasiten (Varroa-Milbe) und Wachsmotten. Das Schweizerische Zentrum für Bienenforschung hat deutlich aufgezeigt, dass der Honig in erster Linie mit diesen Substanzen belastet wird. Seit Jahren sind jedoch erprobte Methoden und Mittel vorhanden, die keine Rückstände im Wachs und Honig hinterlassen. Diese Erkenntnisse sind dann auch in die Vorschriften für die Bio-Imkerei eingeflossen. Bio-Honig ist garantiert frei von Rückständen aus der imkerlichen Praxis. Die Bio-Qualität wird periodisch mittels Analysen von Honig und Wachs kontrolliert. Im Juli 2001 wurde der Verein apibio gegründet. Das Ziel dieses Vereins ist die Förderung der Bio-Imkerei in der Schweiz. (Quelle: [[https://www.bienen-sense.ch/wissenswertes/bio-imkerei/|Bienen Sense]])