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Nachdem die Bienen in der Schweiz seit 2012 als Nutztiere gelten und damit der Honig in der landwirtschaftlichen Produktion dem Fleisch und der Milch gleichgestellt ist, gilt seit Januar 2017 für Schweizer Imker die Primärproduktions-Kontrolle (PrP).
Innerhalb 10 Jahren (8 Jahren im Kanton Freiburg) soll jeder Imker oder Imkerin durch die Fachassistenten aus dem eigenen Kanton geprüft werden. Bei dieser Kontrolle wird geprüft ob die Bienen gesund sind und die Haltung einer guten imkerlichen Praxis genügt.
Die Ziele der Primärproduktions-Kontrollen umfassen:
Der/die zuständige FachassistentIn wird sich mit dem Imker in Verbindung setzen wenn eine Kontrolle auf dem registrierten Bienenstand geplant ist.
Das goldene Qualitätssiegel bürgt für eine saubere und rückstandsfreie Qualität des Bienenhonigs und für eine schonende Verarbeitung. Siegelimker lassen ihre Imkerei von geschulten Betriebsprüfern kontrollieren. Diese Kontrolle wird in unregelmässigen Abständen, jedoch mindestens einmal in 4 Jahren durchgeführt.
Muss noch ergänzt werden